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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Pack2B SaaS-Plattform unter den Domains pack2b.de, app.pack2b.de und dev.pack2b.de. Verantwortlich für den Inhalt ist KonSaaS UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Konersmann.

Rechtlicher Rahmen (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Pack2B wird als B2B-SaaS-Angebot für Umzugsunternehmen ausschließlich an Unternehmen erbracht und fällt formal nicht unter den Anwendungsbereich des BFSG. Dennoch verpflichten wir uns freiwillig zur Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes und richten unsere Plattform an den einschlägigen Standards aus, um auch Endnutzer und Mitarbeitende unserer Mandanten mit Behinderungen gleichberechtigt zu erreichen.

Angewandter Standard

Diese Plattform wird nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA entwickelt. Zusätzlich orientieren wir uns an EN 301 549 (harmonisierter europäischer Standard) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Konformitätsstatus

Teilweise konform — WCAG 2.2 Level AA (Stand der Prüfung: April 2026). Die Plattform wurde mit axe-core gegen die Regelwerk-Tags wcag2a, wcag2aa und wcag22aa geprüft und zeigt auf den öffentlichen Seiten keine kritischen (Level A) und nach dem Re-Audit vom 18. April 2026 keine schwerwiegenden (Level AA) Verstöße mehr. Die verbleibenden Hinweise sind unter „Bekannte Einschränkungen" aufgeführt.

Bekannte Einschränkungen

  • PDF-Dokumente (Angebote, Rechnungen, Formulare) werden grundsätzlich mit Sprachkennung, semantischer Struktur (Überschriften, Tabellen mit Spalten- und Zeilenzuordnung, Absätze, Listen) und Logical-Structure-Tags (PDF 2.0 Tagged) sowie PDF/UA-1-Metadaten (ISO 14289-1) erzeugt. Rechnungen mit ZUGFeRD/Factur-X sind zusätzlich als PDF/A-3 mit eingebetteter EN-16931-XML ausgeliefert und behalten dabei ihre Strukturelemente. Die Konformität wird mit **veraPDF** im CI gegen die Profile PDF/UA-1 und PDF/A-3b automatisch geprüft; Referenz-Artefakte werden bei jedem PDF-Pipeline-Commit erzeugt und 14 Tage als GitHub-Actions-Artefakt aufbewahrt. Auf schriftliche Anfrage an die unten genannte Feedback-E-Mail-Adresse stellen wir betroffene Dokumente innerhalb von vier Wochen in einer strukturierten Text-/HTML-Alternativfassung bereit.
  • Die digitale Unterschrift (Canvas-Element) ist für Screenreader-Nutzer nicht direkt zugänglich. Eine barrierefreie Alternative (Signatur per Tastatur-Bestätigung) wird bereitgestellt.
  • Rein dekorative Icons (z. B. Platzhalter-Grafiken auf Leer-Zuständen) werden mit einem helleren Grauton dargestellt und sind daher unter dem WCAG-Kontrastwert von 3:1 für UI-Komponenten. Sie sind durchgehend mit aria-hidden="true" markiert, tragen keine Information und werden von Screenreadern nicht angesagt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf unserer Plattform feststellen oder Inhalte in einer nicht zugänglichen Form vorfinden, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, die gemeldeten Probleme zeitnah zu beheben und die Inhalte in zugänglicher Form bereitzustellen.

E-Mail: barrierefreiheit@pack2b.de

Wir antworten auf Barriere-Meldungen innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Nachricht.

Erstellung und Prüfung

  • Erstellungsdatum: 09.04.2026
  • Letzte Prüfung: April 2026 (axe-core Audit + manuelle Sichtprüfung gemäß WCAG 2.2 Level AA)

Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes; für private Anbieter ist die Inanspruchnahme freiwillig, Pack2B erkennt die Zuständigkeit im Sinne der Selbstverpflichtung an.

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zuständige Aufsichtsbehörde / Beratung

Bundesfachstelle Barrierefreiheit